AGB's

AGB’s

von
Mels Kitchen:

 

Aus diversen Situationen hat es sich nun so ergeben, dass ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeschrieben habe.

Vielen von euch dürften die meisten Punkte bekannt sein... :-)




1. Das Tätowieren stellt laut Stgb §223 eine Körperverletzung dar. Bitte informiere dich gründlich darüber!

2. Der Kunde hat sich ausführlich über sämtliche Risiken und die Vorgehensweise
des Tätowierens erkundigt und verstanden.

3. Der Kunde/die Kundin muss sich am Tag des tätowierens bei bester Gesundheit befinden.
Es besteht weder eine Schwangerschaft/Stillzeit. Es sollten zum Zeitpunkt des tätowierens keine Medikamente benötigt werden.
Mißbrauche von Drogen oder Alkohol werden in meinem Studio nicht geduldet. Der Kunde klärt vor dem tätowieren die Tätowiererin über bekannte Allergien und Medikamenteneinnehmen auf.

4.Das Motiv wird ausführlich mit der Tätowiererin besprochen. Über alle wichtigen Details, sowie Stilart, Farbe, Größe, Körperstelle und Bedeutung sollte vorhergesprochen werden. Auch, wenn es Motive gibt, die auf keinen Fall mit in ein Tattooprojekt aufgenommen werden sollen (falls nötig).

Dem/der Kunden/in ist bewußt, dass die Tätowiererin hauptsächlich realistische Motive
in schwarz-grau sticht, gemixt mit anderen Elementen wie Schriften und grafischen
Details.

5. Die Tätowiererin behält sich Änderungen vor, solange der Sinn des zu tätowierenden Motives nicht verloren geht.
Diese Änderungen werden gerne erläutert und mit Begründung  vor dem tätowieren
mit dem Kunden besprochen wenn es gewünscht wird.

6. Es wird keine kompletten Motivänderungen geben! Ein- oder mehrmaligesUmentscheiden ist nicht erwünscht.

7. Es wird EINE Vorlage des gewünschten Motivs erstellt.
Für jede weitere neu umgestaltete Vorlage mit gravierenden Änderungen, oder eines komplett neuen Motivs, fallen zusätzliche Kosten an!

8. Der Preis des Tattoos wird nach Stundensatz berechnet und variert je nach
Zeitaufwand, Details, Hautbeschaffenheit, Farbeinsatz und Körperstelle.
Ein Gesamtpreis ist deshalb nur eine grobe Angabe und kann wegen der oben genannten Punkte durchaus abweichen.

9. Eine Anzahlung in vereinbahrter Höhe ist innerhalb einer Woche nach Erhalt des Tattootermins zu leisten.

10. Die Termine sind verbindlich und pünktlich einzuhalten.

11. Der Tattootermin /die Tattootermine muss/müssen mindestens vier Tage
vorher abgesagt werden , wenn er nicht wahrgenommen werden kann.

12. Bei Nichteinhaltung des Termins ohne Absage, wird die geleistete Anzahlung
als Aufwandsentschädigung einbehalten.

Bei Nichteinhaltung des Termins mit rechtzeitiger Absage, aber bereits komplett fertig erstellter Tattoovorlage,

wird die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Für eventuell weitere bestehende Termine muss die Anzahlung NEU geleistet werden.
Die Anzahlung verfällt nach zwei Jahren bei nichtwahrgenommenen Terminen (die abgesagt wurden).

13. Nachstechen ist innerhalb der ersten sechs Monate kostenfrei. Wird das Motiv
erweitert, fallen weitere Kosten an.

14. Es werden nur Personen, die über 18 Jahre alt sind tätowiert. (Es besteht eine Ausweispflicht)

15. Es herrscht stets ein respektvoller Umgangston und die Grundregeln der Höflichkeit müssen eingehalten werden.

16. Bevor es mit dem tätowieren los geht, wird eine Vereinbahrung unterzeichnet.

 

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